Impressum


Gregor Uhl Gerüstbau GmbH

Buschfeld 35 

46499 Hamminkeln

 

Tel.: 02852/72375

Fax: 02852/72485

E-Mail: uhl.geruestbau@t-online.de

 

Weitere Standorte: 

 

Gregor Uhl Gerüstbau GmbH 

Weselerstr. 36

46514 Schermbeck

 

Gregor Uhl Gerüstbau GmbH

Henkelstraße 67 - Gebäude V28

50589 Düsseldorf 

 

Geschäftsführung:

Gregor Uhl

 

Handelsregister:

AG Duisburg HRB 10996


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gregor Uhl Gerüstbau GmbH

Vorwort

Alle Angebote und Verträge mit der Gregor Uhl Gerüstbau GmbH unterliegen der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit

Annahme unseres Angebots gelten ebenfalls unsere Geschäftsbedingungen als angenommen und akzeptiert. Sollte der Vertragspartner

Einwände haben oder Vertragsänderungen wünschen, sind diese vor der Angebotsannahme schriftlich anzukündigen.

 

1. Angebote und Auftragsbestätigung

1.1. Angebote, die durch uns erstellt werden, gelten als freibleibend und unverbindlich.

1.2. Die Angebotsunterlagen dürfen nicht an dritte weitergeben werden.

1.3. Die Gültigkeit eines Angebots ergibt sich nach §147 BGB

1.4. Mündlich getroffene Auftragsbestätigungen müssen, sofern sie nicht mehr aktuell sind, schriftlich binnen 3 Tagen, spätestens

vor dem Arbeitsbeginn auf der Baustelle, widersprochen werden.

1.5. Bei mündlich geschlossenen Verträgen gelten ebenfalls diese Geschäftsbedingungen.

1.6. Der Auftraggeber hat uns bei der Angebotsanfrage über erschwerende Bedingungen während der Bauzeit/ auf der Baustelle zu

informieren. Generell gehen wir davon aus, dass es -sofern der Auftraggeber uns diese nicht mitteilt- keine Behinderungen/

Erschwernisse während der Montagezeit auftreten. Treten erschwerende Bedingungen/ Behinderungen auf, die uns nicht

vorher angezeigt wurden, sind diese ggf. zusätzlich als Nachtrag zu berechnen. Als erschwerte Bedingungen/ Behinderungen

gelten z.B.:

1.6.1. Keine direkte Zufahrt zur Bau-/Montagestelle, versperrte Tore, nicht gestattete Zufahrt über Nachbargrundstücke,

Einschränkungen für die Abstellung vom Fahrzeugen (Park-/Durchfahrtsverbote). Die Baustelle muss mit einem LKW

befahrbar sein

1.6.2. Freizulassende Bereiche, die gesondert überbaut werden müssen (z.B. Durchfahrten, Überbrückung nicht tragfähiger

Untergründe)

1.6.3. Unzureichend tragfähige Gründung

1.6.4. Beseitigung von Hindernissen, auf der Montagefläche stehen

1.6.5. Bäume oder Büsche, die die Montage Behindern

1.6.6. Umsetzen von Verankerungen

1.6.7. Zusätzliche oder besondere Verankerungen

1.6.8. Beschaffen und Benutzen von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen (Gaswarngeräte, EX-Messgeräte, Gasmasken,

Chemikalienschutzanzüge- und Handschuhe)

1.7. Sind Hygieneeinrichtungen, Stromverteiler, sowie Flurförderzeuge, Aufzüge, Kräne bauseits vorhanden, erklärt sich der

Auftraggeber bereit uns diese unentgeltlich zur Verfügung zur stellen.

1.8. Wird im Nachhinein eine gesonderte Statik, eine Ausführungszeichnung, eine Kalkulation gefordert, wird diese als Nachtrag

gesondert berechnet.

1.9. Der Auftraggeber hat vor Arbeitsbeginn die nötigen Genehmigungen jeglicher Art vorzuhalten

1.10. Baustellenabsperrungen, sowie die nötige Beschilderung für den Straßenverkehr sind bauseits zu erstellen. Soll dies von uns

übernommen werden, ist dies schriftlich anzukündigen. Diese Leistung wird gesondert berechnet.

 

2. Erstellung des Gerüsts

2.1. Der Auftraggeber gewährleistet -vor Arbeitsbeginn und während der gesamten Standzeit - einen ausreichend tragfähigen

Untergrund. Ist dieser nicht vorhanden, hat der Auftraggeber Maßnahmen zu treffen, damit dies gewährleistet ist. Als

faustwert kann ein Boden als ausreichend tragfähig angenommen werden, wenn dieser mit einem durchschnittlichen PKW

befahrbar ist.

2.2. Die Gerüste werden nach der DIN EN 12811 und der DIN 4420, der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers, sowie

den Regelungen der BG erstellt. Zusätzliche, nicht vorgeschriebene Leistungen (Bauteile, Sicherheitseinrichtungen) sind

gesondert zu berechnen.

2.3. Gerüstbekleidung

2.3.1. Wird ein Gerüst bekleidet, erfolgt dies mit den, im Angebot deklarierten Materialien (Staubnetze, B2 Planen,

Schrumpffolie, antistatische Plane). Damit wir das richtige Produkt anbieten können hat der Auftraggeber darüber zu

informieren, ob die Bekleidung komplett Staub- und Wasserdicht sein muss, oder ob im angemessenen Maß Wasser

eindringen/ Staub austreten kann und darf.

2.3.2. Die Gerüstbekleidung ist nur bis Windstärke 8 zu gewährleisten, damit die Planen als „Sollbruchstelle“ bei Sturm reißen

können. Dies schützt die Gerüstkonstruktion vor zu großen Windkräften, die eine Beschädigung der Gerüstkonstruktion

und der Verankerung, sowie den Einsturz einer Gerüstkonstruktion im Extremfall (Orkan) zur Folge hätte.

2.3.3. Soll die Gerüstbekleidung, die nach einem Sturm (>Windstärke 8) abgerissen ist, wiederhergestellt werden, sind die

Instandsetzungskosten durch den Auftraggeber zu erstatten.

2.3.4. Wir halten uns das Recht vor, unsere Werbung an der Gerüstkonstruktion zu montieren.

 

3. Abnahme Gefahrenübergang, Mängel und Gebrauchsüberlassung

3.1. Nach Fertigstellung der Gerüstkonstruktion wird diese durch einen befähigten Mitarbeiter der Gregor Uhl Gerüstbau GmbH

kontrolliert und freigegeben. Die Dokumentation der Prüfung wird an dem Zugang des Gerüsts in Form einer Gerüstfreigabe

gehangen. Wir halten uns das Recht vor, dass Gerüst durch Fotos zu dokumentieren und die Fotos ebenfalls unentgeltlich für

unsere Werbung zu nutzen.

3.2. Gleichzeitig ist der Auftraggeber aufgefordert die Abnahme -nach Fertigstellung der Gerüstkonstruktion- direkt durchzuführen.

Mängel sind gemäß HGB unverzüglich schriftlich zu rügen.

3.3. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdecken schriftlich zu rügen.

3.4. Erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber nicht, gilt die Abnahme nach einer Frist von 12 Tagen nach Fertigstellung als

durchgeführt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gregor Uhl Gerüstbau GmbH

3.5. Mit der Abnahme tritt der Gefahrenübergang an den Auftraggeber ein. Die daraus resultierenden Pflichten für den

Auftraggeber ergeben sich aus dem HGB und dem BGB.

3.6. Mit der Abnahme geht das Gerüst in die Gebrauchsüberlassung über. In der Regel ist die Gebrauchsüberlassung für die ersten

4 Wochen nach Fertigstellung mietfrei. Danach erfolgt eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung. Die Miete für die

Gebrauchsüberlassung wird pro angefangene Woche berechnet. Der Mietsatz in % pro Woche ergibt sich aus dem Angebot.

 

4. Nutzung des Gerüsts

4.1. Gemäß TRBS21-21 1 ist der Auftraggeber (Besteller) für die Wartung und Instandhaltung des Gerüsts während der

Gebrauchsüberlassung verantwortlich. Treten Instandhaltungsmaßnahmen auf, sind diese nur durch die Gregor Uhl Gerüstbau

GmbH durchzuführen. Die Kosten für die Wartung- und Instandhaltung trägt der Besteller.

4.2. Das Gerüst ist nur für den angebotenen Zweck zu benutzen und darf nur gemäß der jeweiligen Lastklasse belastet werden.

Wird dies überschritten, haftet der Besteller.

4.3. Jede eigenmächtige Veränderung der Gerüstkonstruktion ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Auftraggeber/Besteller trägt

dafür das Risiko und die Haftung. Insbesondere hat der Auftraggeber darauf zu achten, dass die jeweiligen Gewerke keine

Verankerungen oder Sicherheitseinrichtungen entfernen, keine Planen oder Aufzüge an das Gerüst montieren und das Gerüst

nicht untergraben. Dies führt dazu, dass das Gerüst die Verkehrssicherheit verliert.

4.4. Der Auftraggeber/Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass das Gerüst in einem annehmbaren Zustand zurückgegeben wird.

Dazu zählt, dass das Gerüst gereinigt und von z.B. Bauschutt, Stahlsand, Spritzbetonresten, etc. befreit wird. Ist dies nicht der

Fall trägt der Auftraggeber die Kosten für die Reinigung.

4.5. Die Abmeldung des Gerüsts ist schriftlich durchzuführen.

4.6. Nach Eingang der Abmeldung behalten wir uns das Recht vor, dass Gerüst in einer angemessenen Zeit abzubauen. Eine

sofortige Demontage ist nicht verpflichtend und nicht zumutbar, da wir den Abbau in unseren Zeitplan unterbringen müssen.

 

5. zus. Pflichten des Auftraggebers

5.1. Kommt es zu schuldhaften Abhandenkommen oder Beschädigungen von Gerüsten, Aufzügen oder Maschinen, die unter der

Obhutspflicht des Auftraggebers stehen, so ist der Auftraggeber verpflichtet diese zu ersetzten, bzw. die Kosten für die

Reparatur oder Neubeschaffung zu tragen.

5.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich uns die, gemäß der Gewerbeordnung für Kleinbaustellen vorgeschriebenen

Hygieneeinrichtungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen (z.B. Toiletten und Waschbecken)

5.3. Wartung und Instandhaltung des Gerüsts gemäß Punkt 4.1

 

6. Schadenfeststellung und Schadenersatz

Sollten nachweislich Schäden durch die Gregor Uhl Gerüstbau GmbH, sowie deren Mitarbeitern verursacht werden, sind uns

diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Eine Prüfung unserer Haftpflichtversicherung ist wahrscheinlich.

 

7. Abrechnung und Zahlungsbedingungen

7.1. Mit der Abnahme und dem Zugang der Rechnung ist die Zahlung des in der Rechnung aufgeführten Preises inklusive der

aufgeführten Umsatzsteuer fällig.

7.2. Die Miete für die Gebrauchsüberlassung nach der mietfreien Standzeit wird nach der schriftlichen Abmeldung des Gerüsts

berechnet und in Rechnung gestellt. Die Gebrauchsüberlassung endet 3 Werktage nach schriftlicher Abmeldung.

7.3. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Rechnung.

7.4. Wir halten uns das Recht vor bei größeren Projekten Teilrechnungen während der Bauphase geltend zu machen.

7.5. Jegliche Einbehaltungen oder Verrechnungen des Rechnungsbetrages seitens des Auftraggebers sind uns schriftlich

anzukündigen.

7.6. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der gewährten Frist auf unser angegebenes Bankkonto zu überweisen.

7.6.1. Ist dies nicht der Fall, so tritt nach einer Mahnung und einer angemessenen Nachfrist der Zahlungsverzug ein. Die Folgen

des Zahlungsverzuges basieren auf dem BGG und HGB.

7.6.2. Tritt der Zahlungsverzug ein, halten wir uns das Recht vor Verzugszinsen in Höhe von max. 9 %-Punkten über Basiszins

gemäß BGB bei Geschäftskunden geltend zu machen.

7.6.3. Wir halten uns das Recht vor bei Zahlungsverzug die Gerüstkonstruktion nach vorheriger Ankündigung zu demontieren,

egal ob das Bauvorhaben abgeschlossen ist oder nicht. Alle Forderungen bestehen weiterhin und werden rechtskräftig

durchgesetzt.

7.7. Wir informieren Sie darüber, dass wir eine Zahlungsausfallversicherung haben. Dementsprechend müssen wir dieser

Versicherungen Zahlungsverzüge, sowie drohende Zahlungsausfälle rechtzeitig anzeigen.

 

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Der Gerichtsstand ist am Standort der Gregor Uhl Gerüstbau GmbH in Hamminkeln. Der Erfüllungsort für die Zahlung ist

ebenfalls der Standort der Gregor Uhl Gerüstbau GmbH in Hamminkeln.

 

9. Abweichungen der AGB

Will der Auftraggeber Abweichungen von diesen AGB durchsetzen, sind uns diese schriftlich vor Angebotsannahme

anzukündigen. Für die Gültigkeit dieser Abweichungen müssen diese in beiderseitigem Einverständnis akzeptiert und

unterschreiben werden. Andernfalls gelten unsere AGB als rechtskräftig und als Basis für die Zusammenarbeit.

 

10. Wiederrufsbelehrung 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.

 

 

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

Gregor Uhl Gerüstbau GmbH

Buschfeld 35

46499 Hamminkeln

E-Mail: uhl.geruestbau@t-online.de

Fax: 02852 72485

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